Mietverwaltung
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Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
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Schriftverkehr
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Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der Vermieterrechte
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Verhandeln mit Behörden und Dritten
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Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
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Abschluß von Miet-/Pachtverträgen
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Kündigung von Miet-/Pachtverhältnissen mit spezieller Vollmacht
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Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes
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Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung
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Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluß von Mietverträgen
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Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokolls
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge