Mietverwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  • Schriftverkehr
  • Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der Vermieterrechte
  • Verhandeln mit Behörden und Dritten
  • Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer 
  • Abschluß von Miet-/Pachtverträgen
  • Kündigung von Miet-/Pachtverhältnissen mit spezieller Vollmacht
  • Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes
  • Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung
  • Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluß von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokolls
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge